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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten – StBAPO

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(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1950 - 1951)

Bildungseinrichtung

Beurteilung der Leistungen

von
Dienst- oder Amtsbezeichnung Vor- und Familienname
Finanzamt

im Hauptstudium

Fach*1 Notenpunktzahl
I. Studienleistungen im Hauptstudium
Abgabenrecht
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Umsatzsteuer
Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung
Besteuerung der Gesellschaften
Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement*2
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns*2
Summe der Notenpunktzahlen
Durchschnittsnotenpunktzahl
(§ 12 Abs. 3 StBAPO)
(1)
Durchschnittsnotenpunktzahl x 5 (A)
(1) x 5
II. Schriftliche Arbeit
Leistung der schriftlichen Arbeit
(2)
Notenpunktzahl x 2 (B)
(2) x 2

III. Schwerpunktthema
(3)
Notenpunktzahl (C)
(3)
Summe
A + B + C
Summe : 8
(A + B + C) : 8
Studiennote Hauptstudium
(analog § 12 Absatz 3 StBAPO)

Hinweise:

*1: Sofern Teilgebiete der nachstehenden Fächer zu einem Fach zusammengefasst werden, kann dieses Fach beurteilt werden.
*2: Die Leistungen in den Fächern „Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement“ und „Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“ werden zusammen bewertet (Summe der Einzelleistungen : 2).

Kenntnis genommen:
Ort, Datum Ort, Datum
Leitung der Bildungseinrichtung/des Fachbereichs Vor- und Familienname der beurteilten Person

Ersetzt V 2030-21-2 v. 21.7.1977 I 1353 (StBAPO 1977)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25